Impfvorschriften für die Ausstellung
Die Ausstellung unterliegt den vom Svenska
Kennelklubben anerkannten Impfvorschriften. Ausländische Aussteller sind
verpflichtet, die Zollregelungen für die Einfuhr der Hunde nach Schweden und im
eigenen Land zu überprüfen. Akturelle Informationen zur Einfuhr von Hunden nach
Schweden entnehmen Sie Schwedischen Zentralamts für Landwirtschaft
(Jordbruksverket) www.sjv.se.
Impfbestimmungen des Svenska
Kennelklubben
Die vom Svenska Kennelklubben anerkannten
Impfvorschriften gelten für Hunde, die an Hundeausstellungen und Prüfungen sowie
anderen organisierten Gruppenveranstaltungen teilnehmen. Die Organisatoren sind
verpflichtet, die Impfpässe aller teilnehmenden Hunde zu prüfen. Alle Hunde, die
an der Ausstellung oder an Prüfungen teilnehmen, müssen über eine gültige
Impfbescheinigung gegen Staupe verfügen.
Staupeschutzimpfung
Der teilnehmende Hund muss wie nachfolgend
beschrieben gegen Staube geimpft sein:
Hunde, die jünger sind als 1 Jahr: Frühestens im Alter von zehn Wochen.
Hunde, die älter sind als 1 Jahr: Die Hunde müssen frühestens im Alter von ca. 1
Jahr geimpft worden sein, und danach darf die Wiederholungsimpfung nicht vor
mehr als 4 Jahren durchgeführt worden sein. Die Erstimpfung muss mindestens 14
Tag vor dem Prüfungstag vorgenommen werden.
Parvoviroseimpfung
Der Svenska Kennelklubben empfiehlt, den Hund
gegen Parvovirose impfen zu lassen. Welche Empfehlungen für die verschiedenen
Parvovirose-Impfstoffe gelten, erfahren Sie von Ihrem Tierarzt.
Parainfluenza-Impfung
Der Svenska Kennelklubben empfiehlt, den
Hund gegen Parainfluenza (Zwingerhusten) impfen zu lassen.
Tollwutschutzimpfung
Schweden ist ein tollwutfreies Land. Daher
ist es von größter Wichtigkeit, dass alle Hunde, die nach Schweden eingeführt
werden, gegen diese Krankheit geimpft sind. Aktuelle Information hierzu
entnehmen Sie der Webseite des Schwedischen Zentralamts für Landwirtschaft
(Jordbruksverket) www.sjv.se
Entwurmung
Der Kleiner Fuchsbandwurm (Echinococcus) kann
bei Menschen und Hunden zu schweren Erkrankungen führen. Der Fuchsbandwurm kann
durch befallene Hunde über Beeren oder Pilze auf den Menschen übertragen werden.
Wenn sich der Fuchsbandwurm in Schweden ausbreitet, kann dieser das schwedische
Freiluftleben und die Möglichkeit, Beeren und Pilze zu verzehren, die in der
Natur gepflückt bzw. gesammelt wurden, gefährden. Daher ist es von größter
Wichtigkeit, dass Hunde vor der Einfuhr nach Schweden entwurmt werden. Aktuelle
Information hierzu entnehmen Sie der Webseite des Schwedischen Zentralamts für
Landwirtschaft (Jordbruksverket)
www.sjv.se
Achtung! Die Einfuhrvorschriften nach Schweden sind
strenger als die Impfvorschriften für die Ausstellung.
Weitere Informationen über
Impfvorschriften: www.skk.se
Weitere Informationen über Einfuhrvorschriften: Schwedischen Zentralamts für
Landwirtschaft (Jordbruksverket)
www.sjv.se