Impfvorschriften für die Ausstellung
Die Ausstellung unterliegt den vom Svenska Kennelklubben anerkannten Impfvorschriften. Ausländische Aussteller sind verpflichtet, die Zollregelungen für die Einfuhr der Hunde nach Schweden und im eigenen Land zu überprüfen. Akturelle Informationen zur Einfuhr von Hunden nach Schweden entnehmen Sie Schwedischen Zentralamts für Landwirtschaft (Jordbruksverket) www.sjv.se.

Impfbestimmungen des Svenska Kennelklubben
Die vom Svenska Kennelklubben anerkannten Impfvorschriften gelten für Hunde, die an Hundeausstellungen und Prüfungen sowie anderen organisierten Gruppenveranstaltungen teilnehmen. Die Organisatoren sind verpflichtet, die Impfpässe aller teilnehmenden Hunde zu prüfen. Alle Hunde, die an der Ausstellung oder an Prüfungen teilnehmen, müssen über eine gültige Impfbescheinigung gegen Staupe verfügen.

Staupeschutzimpfung
Der teilnehmende Hund muss wie nachfolgend beschrieben gegen Staube geimpft sein:

Hunde, die jünger sind als 1 Jahr: Frühestens im Alter von zehn Wochen.

Hunde, die älter sind als 1 Jahr: Die Hunde müssen frühestens im Alter von ca. 1 Jahr geimpft worden sein, und danach darf die Wiederholungsimpfung nicht vor mehr als 4 Jahren durchgeführt worden sein. Die Erstimpfung muss mindestens 14 Tag vor dem Prüfungstag vorgenommen werden.


Parvoviroseimpfung
Der Svenska Kennelklubben empfiehlt, den Hund gegen Parvovirose impfen zu lassen. Welche Empfehlungen für die verschiedenen Parvovirose-Impfstoffe gelten, erfahren Sie von Ihrem Tierarzt.

Parainfluenza-Impfung
Der Svenska Kennelklubben empfiehlt, den Hund gegen Parainfluenza (Zwingerhusten) impfen zu lassen.

Tollwutschutzimpfung
Schweden ist ein tollwutfreies Land. Daher ist es von größter Wichtigkeit, dass alle Hunde, die nach Schweden eingeführt werden, gegen diese Krankheit geimpft sind. Aktuelle Information hierzu entnehmen Sie der Webseite des Schwedischen Zentralamts für Landwirtschaft (Jordbruksverket) www.sjv.se

Entwurmung
Der Kleiner Fuchsbandwurm (Echinococcus) kann bei Menschen und Hunden zu schweren Erkrankungen führen. Der Fuchsbandwurm kann durch befallene Hunde über Beeren oder Pilze auf den Menschen übertragen werden.

Wenn sich der Fuchsbandwurm in Schweden ausbreitet, kann dieser das schwedische Freiluftleben und die Möglichkeit, Beeren und Pilze zu verzehren, die in der Natur gepflückt bzw. gesammelt wurden, gefährden. Daher ist es von größter Wichtigkeit, dass Hunde vor der Einfuhr nach Schweden entwurmt werden. Aktuelle Information hierzu entnehmen Sie der Webseite des Schwedischen Zentralamts für Landwirtschaft (Jordbruksverket) www.sjv.se


Achtung! Die Einfuhrvorschriften nach Schweden sind strenger als die Impfvorschriften für die Ausstellung.

Weitere Informationen über Impfvorschriften: www.skk.se

Weitere Informationen über Einfuhrvorschriften: Schwedischen Zentralamts für Landwirtschaft (Jordbruksverket) www.sjv.se