Nationale
Dopingbestimmungen für Hunde
Behandlung von Fell, Nase und Haut
Hunde, deren Fell, Nase oder Haut mit einem
Mittel behandelt wurden, das die Farbe oder Struktur verändert, z.B. Farbe,
Haarspray, Gel, Schaum, Kreide, Talk etc. dürfen nicht an der Ausstellung
teilnehmen. Für das im Übrigen unbehandelte Fell dürfen vor der Teilnahme an der
Ausstellung nur solche Präparate verwendet werden, die ausdrücklich zur
Erleichterung des Kämmens/Bürstens (Conditioner/Balsam) dienen und/oder eine
antistatische Wirkung haben.
Doping und andere, unzulässige Umstände
Der teilnehmende Hund darf nicht verletzt
oder krank sein. Außerdem darf er nicht auf ungebührliche Art beeinflusst/manipuliert
worden sein, d.h. er darf keiner Behandlung ausgesetzt werden, die dessen
Aussehen, Leistung, Reaktion oder das Anzeigen von Verletzungen oder Krankheit
beeinflusst.
Die genauen Bestimmungen im Hinblick darauf, welche Behandlungen
und Maßnahmen unzulässig sind, sind in den schwedischen Dopingbestimmungen
„Nationellt dopingreglemente för hund“ zusammengestellt. Dort sind zudem die
Regeln für eine Ausnahmebewilligung angegeben.
Es obliegt der für den Hund verantwortlichen Person sich darüber zu informieren,
welche Konsequenzen eine Behandlung oder andere Maßnahme für die Berechtigung
zur Teilnahme an einer Ausstellung, einer Prüfung oder an einem Wettbewerb hat.
Wenn die Ausstellungs-/Prüfungs-/Wettbewerbsleitung eine Probenentnahme zur
Untersuchung eines möglichen Dopings oder einer anderen, unzulässigen Maßnahme
beschließt, ist die für den Hund verantwortliche Person verpflichtet, den
betreffenden Hund zur Probenentnahme sowie für weitere Untersuchungen zur
Verfügung zu stellen, die sich daraus ergeben können.
Bei eventuelle Fragen, sowie für Information über Karenzzeiten nach
medizinischen Behandlungen wenden Sie sich bitte an den Svenska
Kennelklubben oder schicken Sie eine E-Mail an:
wds2008@skk.se.