Allgemeine Bedingungen

Die Ausstellung wird gemäß des Ausstellungsreglements der FCI und des Svenska Kennelklubben organisiert. Die Aussteller erklären, diese anzuerkennen und zu beachten. Zur Teilnahme an der Ausstellung berechtigt sind Rassen, die von der FCI oder vom Svenska Kennelklubben (SKK) anerkannt und in einem von der FCI anerkannten Stammbuch eingetragen sind.
Wenn die Ausstellung durch vom Organisator nicht verschuldete Gründe nicht stattfindet, werden die eingezahlten Meldegebühren nicht zurückgezahlt, sondern für die in Zusammenhang mit der Organisation bereits entstandenen Kosten verwendet. Der Organisator behält sich das Recht vor, die Teilnahme eines Hundes ohne die Angabe eines Grundes abzulehnen.
Der Organisator ist nicht für die von einem Hund oder einem Aussteller verursachten Schäden verantwortlich.

Achtung! Jede Form von „double handling“, d.h. der Versuch oder die Durchführung einer Beeinflussung des zu bewertenden Hundes von außerhalb des Ringes ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen können die betreffenden Hunde von einer Bewertung ausgeschlossen werden. Die Aussteller darf während einer Bewertung kein Gespräch mit dem Richter beginnen.

Alle teilnehmenden Hunde müssen entweder mit Mikrochip versehen oder tätowiert sein. Die Bestimmungen im Hinblick auf Kennzeichnung von Hunden für die Einfuhr nach Schweden entnehmen Sie der Webseite des Schwedischen Zentralamts für Landwirtschaft (Jordbruksverket) www.sjv.se.

Nach dem schwedischen Tierschutzgesetz ist die Verwendung eines Stachelhalsbandes nicht zulässig.
Beim Betreten und Verlassen der Ausstellung darf ein Maulkorb verwendet werden, jedoch nicht während der Bewertung im Ring.

 

Kupierte Hunde

Hunde mit kupierten Ohren, die in Schweden oder in einem anderen Land geboren sind, in denen Ohrenkupierverbot besteht, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Hunde mit kupierten Ohren, die von einer Hündin mit dänischem, finnischem, norwegischem oder schwedischem Besitzer stammen, sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.

Hunde mit kupierter Rute dürfen nur dann teilnehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

- sie sind nicht in Schweden oder Norwegen geboren, sie sind keine Nachkommen einer Hündin mit schwedischem oder norwegischem Eigentümer und die Kupierung wurde zu einem Zeitpunkt vorgenommen, zu dem dies im Geburtsland des Hundes erlaubt war.
- sie sind in Schweden am 01.01.1993 oder später geboren, und die Kupierung wurde aus veterinärmedizinischen Gründen vorgenommen, um einen angeborenen Defekt zu beheben, des Weiteren muss eine tierärztliche Bescheinigung hierüber im Original bei der Veranstaltung und auch später vorgelegt werden können.

Hunde mit kupierter Rute der Rassen Dobermann oder Rottweiler, die am 01.01.1997 oder später in einem Land geboren wurden, in dem Kupierungsverbot herrscht, sind – unabhängig vom Grund der Kupierung – von der Teilnahme ausgeschlossen.

Generalklausel und Dispensmöglichkeit
Hunde, die aus Schweden ausgeführt und an Ohren oder Rute kupiert wurden, oder an denen andere, in Schweden verbotene Eingriffe vorgenommen wurden, sind nach der Wiedereinfuhr in Schweden von der Teilnahme ausgeschlossen. Dies gilt auch für Welpen von Hündinnen, die aus Schweden ausgeführt wurden, wenn die Welpen innerhalb eines Jahres nach der Ausfuhr der Hündin geboren wurden.

Von dieser Regelung kann der SKK-Gesamtvorstand eine Ausnahme genehmigen, wenn klar hervorgeht, dass die Ausfuhr nicht erfolgt ist, um die Bestimmungen zum Ausschluss an der Te
ilnahme zu umgehen oder wenn offensichtliche Gründe vorliegen.