Allgemeine
Bedingungen
Die Ausstellung wird gemäß des
Ausstellungsreglements der FCI und des Svenska Kennelklubben organisiert. Die
Aussteller erklären, diese anzuerkennen und zu beachten. Zur Teilnahme an der
Ausstellung berechtigt sind Rassen, die von der FCI oder vom Svenska
Kennelklubben (SKK) anerkannt und in einem von der FCI anerkannten Stammbuch
eingetragen sind.
Wenn die Ausstellung durch vom Organisator nicht verschuldete Gründe nicht
stattfindet, werden die eingezahlten Meldegebühren nicht zurückgezahlt, sondern
für die in Zusammenhang mit der Organisation bereits entstandenen Kosten
verwendet. Der Organisator behält sich das Recht vor, die Teilnahme eines Hundes
ohne die Angabe eines Grundes abzulehnen.
Der Organisator ist nicht für die von einem Hund oder einem Aussteller
verursachten Schäden verantwortlich.
Achtung! Jede Form von „double handling“, d.h. der Versuch oder
die Durchführung einer Beeinflussung des zu bewertenden Hundes von außerhalb des
Ringes ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen können die betreffenden Hunde von
einer Bewertung ausgeschlossen werden. Die Aussteller darf während einer
Bewertung kein Gespräch mit dem Richter beginnen.
Alle teilnehmenden Hunde müssen entweder mit Mikrochip versehen oder tätowiert
sein. Die Bestimmungen im Hinblick auf Kennzeichnung von Hunden für die Einfuhr
nach Schweden entnehmen Sie der Webseite des Schwedischen Zentralamts für
Landwirtschaft (Jordbruksverket)
www.sjv.se.
Nach dem schwedischen Tierschutzgesetz ist die Verwendung eines
Stachelhalsbandes nicht zulässig.
Beim Betreten und Verlassen der Ausstellung darf ein Maulkorb verwendet werden,
jedoch nicht während der Bewertung im Ring.
Kupierte Hunde
Hunde mit kupierten Ohren, die in
Schweden oder in einem anderen Land geboren sind, in denen Ohrenkupierverbot
besteht, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Hunde mit kupierten Ohren, die
von einer Hündin mit dänischem, finnischem, norwegischem oder schwedischem
Besitzer stammen, sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.
Hunde mit kupierter Rute dürfen nur dann teilnehmen, wenn sie folgende
Voraussetzungen erfüllen:
- sie sind nicht in Schweden oder Norwegen geboren, sie sind keine Nachkommen
einer Hündin mit schwedischem oder norwegischem Eigentümer und die Kupierung
wurde zu einem Zeitpunkt vorgenommen, zu dem dies im Geburtsland des Hundes
erlaubt war.
- sie sind in Schweden am 01.01.1993 oder später geboren, und die Kupierung
wurde aus veterinärmedizinischen Gründen vorgenommen, um einen angeborenen
Defekt zu beheben, des Weiteren muss eine tierärztliche Bescheinigung hierüber
im Original bei der Veranstaltung und auch später vorgelegt werden können.
Hunde mit kupierter Rute der Rassen Dobermann oder Rottweiler, die am 01.01.1997
oder später in einem Land geboren wurden, in dem Kupierungsverbot herrscht, sind
– unabhängig vom Grund der Kupierung – von der Teilnahme ausgeschlossen.
Generalklausel und Dispensmöglichkeit
Hunde, die aus Schweden ausgeführt und an Ohren oder Rute kupiert wurden, oder
an denen andere, in Schweden verbotene Eingriffe vorgenommen wurden, sind nach
der Wiedereinfuhr in Schweden von der Teilnahme ausgeschlossen. Dies gilt auch
für Welpen von Hündinnen, die aus Schweden ausgeführt wurden, wenn die Welpen
innerhalb eines Jahres nach der Ausfuhr der Hündin geboren wurden.
Von dieser Regelung kann der SKK-Gesamtvorstand eine Ausnahme genehmigen, wenn
klar hervorgeht, dass die Ausfuhr nicht erfolgt ist, um die Bestimmungen zum
Ausschluss an der Teilnahme zu umgehen oder wenn
offensichtliche Gründe vorliegen.